Allgemeine Geschäftsbedingungen der  BIV2 Crossmedia Verlag GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die folgenden AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Verkäufer (BIV2 Crossmedia Verlag GmbH), soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart wurde.

(2) Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sind Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB.

2. Bestellung, Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ / „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail, oder durch Auslieferung der Ware, innerhalb von zwei Werktagen annehmen.

3. Zugang zu Online-Produkten

(1) Die Nutzung von Online-Produkten setzt zwingend eine Registrierung voraus. Die Registrierung darf nur von einer natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Wir können die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z. B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nicht nachgekommen werden.

(2) Der Zugang des Kunden zu den Online-Produkten erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Der Kunde hat uns bei Verlust der Zugangsdaten, des Passworts oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten, uns unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen sind wir berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zu den Online-Produkten zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

4. Lieferbedingungen

(1) Warenlieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Soweit Liefer- und Versandkosten zusätzlich anfallen, richtet sich deren Höhe nach den gesonderten Angaben.

(2) Bei Auslandslieferungen werden etwaig zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie zusätzliche Bankgebühren für die Zahlungsabwicklung gesondert berechnet.

(3) Im Falle einer nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Verkäufer den Kunden informieren.

5. Preise

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind grundsätzlich Endpreise, d. h. die Preise beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern. Im Falle grenzüberschreitender Lieferungen sind im Einzelfall weitere Steuern (z. B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z. B. Zölle) vom Kunden zu zahlen.

(2) Liegt ein Handelsgeschäft im Sinne der Vorschrift des § 343 HGB vor, so gelten ergänzend zu den vorliegenden AGB die Verkehrsordnung für den Buchhandel in der jeweils gültigen Fassung.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind nach Fälligkeit – ohne Abzug - zahlbar. Bei Bankeinzug wird der Rechnungsbetrag vom angegebenen Bankkonto des Kunden abgebucht. Rechnungen werden maschinell erstellt und können dem Kunden per Brief oder E-Mail zugesandt werden.

(2) Neben der vorvertraglich bestehenden, freien Preisgestaltungsmöglichkeit des Verkäufers hinsichtlich seiner Produkte ist der Verkäufer berechtigt, bei bestehenden Abonnements-/Update-Services die jeweiligen Preise für die Produkte jährlich in angemessener Weise nach billigem Ermessen anzupassen. Das Preisanpassungsrecht gilt nur bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Produktions-, Versand- oder Lohnkosten des Verkäufers, und ist dabei der Höhe nach auf die jeweils durch die vorgenannten Fallgruppen bedingten Preissteigerungen beschränkt. Die Erhöhung darf zudem jährlich insgesamt 10 % des zuletzt gültigen Preises nicht übersteigen.

(3) Bei Zahlungsverzug haben Verbraucher den geschuldeten Betrag in Höhe von 5 Prozent und Unternehmer in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Das Recht des Verkäufers, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen, bleibt vorbehalten.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Dies gilt nicht, sofern das Zurückbehaltungsrecht auf rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen beruht.

7. Besonderheiten für Abonnementsverträge und Fortsetzungsbezüge

(1) Jede Kündigung von Zeitschriften- und Fortsetzungsbezügen bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Verkäufer.

(2) Abonnementsrechnungen von Magazinen/ Zeitschriften sind grundsätzlich im Voraus in voller Höhe zu begleichen. Anspruch auf Lieferung besteht erst nach Eingang der Zahlung.

(3) Die Kündigungsfrist von Zeitschriften beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres, sofern keine abweichende Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Impressum ersichtlich ist. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag entsprechend der getroffenen Regelung.

(4) Bis zum Wirksamwerden einer Kündigung erfolgte Lieferungen können nicht zurückgenommen werden.

(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, z. B. dasjenige des Verkäufers wegen wiederholten Zahlungsverzuges des Kunden, bleibt unberührt.

(6) Das Angebot von befristeten Gratis-Tests mit anschließendem Kauf- oder Nutzungsvertrag gilt ausschließlich für die Nutzung im Rahmen einer gewerblichen, unternehmerischen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
Verbraucher nach §13 BGB sind von diesem Angebot ausgeschlossen.

8. Urheber-/Nutzungsrechte

(1) Mit Vertragsabschluss wird dem Kunden an den Dateien ein einfaches, nicht übertragbares und auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

(2) Im Falle von zeitlich befristeten Nutzungsverträgen werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags eingeräumt.

(3) Online Produkte sind ggf. urheberrechtlich geschützt als Datenbankwerke (§ 4 Abs. 2 UrhG), und/oder als Datenbanken (§ 87a ff. UrhG). Die einzelnen Dokumente sind darüber hinaus urheberrechtlich geschützte Sprachwerke (§ 2 I Nr. 1 UrhG); die zur Darstellung und Suche des Urheberrechtsgesetzes nach den § 69a ff UrhG. Alle nachstehend nicht ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte an den Onlineprodukten verbleiben beim rechtmäßigen Inhaber, aller Nutzungs- und gewerblichen Schutzrechte.

(4) Der Kunde erwirbt das Recht, auf die Onlineprodukte von jedem beliebigen Rechner zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Vereinbarung. Sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Onlineprodukte nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff auf die Onlineprodukte zu ermöglichen. Onlineprodukte dürfen pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrags über eine Netzwerkversion/Mehrfachlizenz ist der Kunde berechtigt, die Onlineprodukte durch eine Anzahl erworbener Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen (named user).

(6) Die Nutzung ist nur auf den von uns unterstützten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystem-Umgebung(en) zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, im geschäftlichen Verkehr Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten zu verändern.

9. Widerrufsrecht und -folgen bei Warenlieferungen

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an:

BIV2 Crossmedia Verlag GmbH, An der Glasfachschule, 665589 Hadamar
T: 06433 91 33 21, E-Mail: info@biv2-verlag.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
-- Ende der gesetzlichen Widerrufsbelehrung --

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Ein Widerrufsrecht besteht außerdem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement Verträgen.

10. Wir nehmen an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teil.

11. Reklamation; Gewährleistung

(1) Reklamationen wie Anfragen jeglicher Art sind über die angeführten Kontaktdaten an den Verkäufer zu richten. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nicht nachstehend etwas Abweichendes geregelt ist.

(2) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Kunde das mangelhafte Produkt nach ausdrücklicher Aufforderung zurückzugeben und ggf. Wertersatz für etwaige bisherige Nutzungen zu leisten.

12. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegen den Unternehmer aus der laufenden Geschäftsbeziehung, vor.

13. Haftung

Der Verkäufer haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf.

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Limburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten im Magazin EditionGlas oder einer Druckzeitschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt,
so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern
die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2
genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages
beruht.

5. Die Publikationen aus der Reihe EditionGlas, sprich das Fachmagazin sowie Messe Messenger und Technische Informationen als Bundle erscheinen normalerweise - 1-mal im Laufe eines Quartals – sprich insgesamt 8 Printpublikationen/ Jahr. Weitere Zeitschriften außerhalb dieser Reihe können in einem anderen Rhythmus erscheinen - ggfs. monatlich. Jedoch behalten sich Herausgeber und Verlag das Recht vor, nach Bedarf zwei Hefte zu einer Doppelnummer zu vereinen.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Lediglich Anzeigen aus der Anzeigensektion mit den Kleinanzeigen bspw. für Stellenausschreibungen, Nachfolgeregelungen und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen und Maschinen werden in der Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Bei allen anderen Anzeigen sind wir versucht Platzierungswünsche in einer Rubrik umzusetzen, behalten uns jedoch das Recht vor ggfs. andere Platzierungen vorzunehmen.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich gekennzeichnet.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für
den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen
oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung
beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für
den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlage gegebenen
Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachen des Auftrages.


Der Verkäufer haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf.

Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind Schadenersatzansprüche beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.

Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt
alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten
Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber
14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht
im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und
von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang
des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige
beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mindestens 20% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Prospektmaterial und Beihefter, die als Beilage für die Zeitschriften vorgesehen sind, sind vom
Verlag nicht gegen Feuer und Wasserschäden, auch nicht gegen Einbruchdiebstahl versichert.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Limburg.

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